RECHTSANWÄLTE_NOTARE

20.10.2010

Zuordnung der alten Eigenkapitalersatzregeln zum Insolvenzrecht

Nach einem Urteil des OLG Köln vom 28.09.2010 – 18 U 3/10 sind die Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen auch vor der Einfügung in die InsO durch MoMiG am 01.11.2008 als solche des Insolvenzrechts und nicht des Deliktsrechts zu bewerten. Daher finden sie auch auf ein im Inland durchzuführendes Insolvenzverfahren einer Gesellschaft mit Satzungssitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union Anwendung.

Abgelegt unter Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht