26.10.2010
Missbraucht ein Telekommunikationsunternehmen (hier: die Deutsche Telekom AG) seine marktbeherrschende Stellung in der Weise, dass es von ihren Mitbewerbern für den Zugang zu seinen Netzen Entgelte erhebt, die höher sind als diejenigen, dies es seinen Kunden in Rechnung stellt, so muss das Unternehmen eine Geldbuße zahlen (hier: 12,6 Millionen Euro). Zur zitierten Webseite…
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