31.10.2010
Der Auftraggeber für die Lieferung und Montage eines Fertighauses kann dem Vergütungsanspruch des Unternehmers nach dessen Abnahmeangebot keine Mängel entgegenhalten, wenn diese auf unterlassenen Mitwirkungsverplichtungen beruhen und ein Berufen auf die Mängel eine unzulässige Rechtsausübung darstellt. Zur zitierten Webseite…
Abgelegt unter Privates Baurecht