RECHTSANWÄLTE_NOTARE

22.12.2010

BGH: Idealverein kann bei Reitunfall für therapeutischen Reitunterricht nicht auf Nutztierprivileg zurückgreifen

Ein Idealverein, der sich nach seinem Vereinszweck der Reittherapie von Behinderten widmet, kann sich bei einem Reitunfall mit einem Vereinspferd nicht auf die Entlastungsmöglichkeit über das so genannte Nutztierprivileg im Sinne des § 833 Satz 2 BGB berufen. Das hat der Sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz (OLG Hamm) bestätigt (Urteil vom 21.12. 2010, Az.: VI ZR 312/09). Zur zitierten Website

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