RECHTSANWÄLTE_NOTARE

6.01.2011

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Weigerung Schweizer Uhrenhersteller zur Belieferung unabhängiger Uhrmacher mit Ersatzteilen

In der Weigerung Schweizer Uhrenhersteller, unabhängige Uhrmacher mit Ersatzteilen zu beliefern, kann der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und damit zugleich ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht gesehen werden. Denn die Hersteller von Luxus- oder Prestigeuhren sind die einzigen Lieferanten der spezifischen Ersatzteilsortimente für ihre eigenen Marken. Zur zitierten Webseite…

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