RECHTSANWÄLTE_NOTARE

17.01.2011

Gewerbemiete: Zum periodisch in Erscheinung tretenden Mietmangel

Wirkt sich in einem Gewerberaummietvertrag ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes herabgesetzt. Während der Zeit, in der die Mietsache trotz Vorliegens eines Mangels uneingeschränkt vertragsgemäß nutzbar ist, scheidet eine Herabsetzung der Miete aus (BGH 15.12.2010, XII ZR 132/09).
Zur zitierten Website …

Abgelegt unter Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht)