23.01.2011
Natürliches Mineralwasser darf nicht unter der Bezeichnung «Biomineralwasser» beworben und in den Verkehr gebracht werden, da dies irreführend ist. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Rechtsstreit entschieden, in dem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. gegen einen Getränkehersteller aus der Oberpfalz entsprechende Unterlassungsansprüche geltend gemacht hatte. Der Getränkehersteller darf auch kein entsprechendes «Bio»- Siegel für sein Mineralwasser mehr benutzen (Urteil vom 19.01.2011, Az.: 3 O 819/10, nicht rechtskräftig). Zur zitierten Webseite
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