1.02.2011
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22.12.2010 (Sache Weald Leasing Ldt. zum Urteil) zur Mehwertsteuerrichtlinie ist die Steuerstundung der nichtabzugsfähigen Vorsteuer durch Leasing statt Kauf in Europa nicht rechtsmissbräuchlich.
Im Ausgangsverfahren führte ein Unternehmen beinahe ausschließlich steuerfreie Ausschlussumsätze aus, so dass die Vorsteuer nur in geringstem Umfang (1 %) abzugsfähig war. Dieses Unternehmen gründete daher eine Tochtergesellschaft, die sämtliche Gegenstände, die das Unternehmen normalerweise im Anlagevermögen benötigte, erwarb und an dieses steuerpflichtig verleaste. Dadurch konnte die Tochtergesellschaft einmalig die Vorsteuer auf die Anschaffung abziehen; die Vorsteuer in den Leasingraten war indessen nur zu 1 % abziehbar. Es handelte sich somit wirtschaftlich um eine Steuerstundung. Hiergegen bestehen aus unionsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Abgelegt unter Leasingvertragsrecht, Steuerrecht