2.02.2011
Die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 02.12.2010 entschieden (Az.: 5 K 224/09). Das FG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Zur zitierten Webseite
Abgelegt unter Leasingvertragsrecht, Steuerrecht