RECHTSANWÄLTE_NOTARE

2.02.2011

FG Niedersachsen: Keine Umsatzsteuer auf Minderwertausgleich nach Ablauf eines Kfz-Leasingvertrages

Die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 02.12.2010 entschieden (Az.: 5 K 224/09). Das FG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Zur zitierten Webseite

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