RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.02.2011

OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit einer Fachhandwerkerklausel im Gewerberaummietvertrag

In einem Gewerberaummietvertrag ist die formularmäßige Klausel: “Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald der Grad der Abnutzung dies nach der Art des Gewerbebetriebes bzw. der vertraglichen Nutzung erfordert.” gem. § 307 BGB unwirksam.
Zur zitierten Entscheidung

Abgelegt unter Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht)