RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.02.2011

OLG München: Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulierung des Unfalls maximal vier Wochen

Nach Auffassung des OLG München gem. Urteil vom 29.07.2010, Az: 10 W 1789/10 ist die Dauer der Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers vor der Unfallschadenregulierung grundsätzlich von der Lage des Einzelfalles abhängig, beträgt in der Regel aber maximal vier Wochen.
Zur zitierten Entscheidung

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