3.02.2011
Nach Auffassung des OLG München gem. Urteil vom 29.07.2010, Az: 10 W 1789/10 ist die Dauer der Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers vor der Unfallschadenregulierung grundsätzlich von der Lage des Einzelfalles abhängig, beträgt in der Regel aber maximal vier Wochen.
Zur zitierten Entscheidung
Abgelegt unter Verkehrsrecht