2.03.2011
Ein Vermieter kann die Miete nach einer Modernisierungsmaßnahme auch dann erhöhen, wenn er die Baumaßnahme den Mietern zuvor nicht angekündigt hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2011 hervor. Die Ankündigungspflicht solle es dem Mieter lediglich ermöglichen, sich auf die Bauarbeiten einzustellen, betonen die Richter. Die Befugnis des Vermieters, die Kosten der Modernisierung auf den Mieter umzulegen, solle dadurch nicht eingeschränkt werden (BGH, Urteil vom 02.03.2011 – VIII ZR 164/10). Zur zitierten Webseite
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