3.03.2011
Der Vermieter von Wohnraum ist zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn er ein stark sanierungsbedürftiges Gebäude abreißen und sodann eine Wohnanlage neu errichten will (Urteil vom vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 155/10).
Zur zitierten Pressemitteilung des BGH
Abgelegt unter Mietrecht (Wohnungsmiete)