3.03.2011
Die auf Anweisung des zahlungsunfähigen Zwischenmieters erfolgte Direktzahlung des Endmieters an den Vermieter gewährt diesem eine inkongruente Deckung, welche die Gläubiger des Zwischenmieters objektiv benachteiligt (Urteil vom 20.01.2011, Az.: IX ZR 58/10).
Zur zitierten Entscheidung des BGH
Abgelegt unter Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht), Mietrecht (Wohnungsmiete)