RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.03.2011

Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerpflichtig

Können die Leistungsempfänger einer Stiftung unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen, handelt es sich bei den Leistungen um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2002 i.d.F. des UntStFG (Leitsatz der Entscheidung).

Mit diesem Urteil vom 03.11.2010 (Az. I R 98/09) hat der Bundesfinanzhof das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2009 (Az. 8 K 9250/07) aufgehoben. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2002 n.F. Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 2002), die Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002 n.F. wirtschaftlich vergleichbar sind, soweit sie nicht bereits zu den Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2002 n.F. gehören.

Zur Entscheidung des BFH…

Abgelegt unter Steuerrecht, Stiftungsrecht