RECHTSANWÄLTE_NOTARE

4.03.2011

Vitalsana verstößt gegen Apothekenrecht

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der holländischen Versandapotheke Vitalsana untersagt, einen Apothekenbetrieb in Deutschland auch “nur teilweise zu unterhalten”, da ihr dafür die erforderliche Erlaubnis fehlt (Aktenzeichen 2 U 65/10).

Mit seinem Urteil bestätigte das OLG Stuttgart, dass weiterhin die Abgabe pharmazeutischer Kerntätigkeit an eine Gesellschaft mit den gesetzlichen Vorgaben, dass der Inhaber einer Apotheke die ihm obliegende Tätigkeit selbst oder durch sein weisungsgebundenes Personal wahrnehmen muss, nicht vereinbar ist.

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