5.03.2011
Stürzt ein Subunternehmer beim beauftragten Rückbau einer alten Asbestzementdacheindeckung durch das Dach und beschädigt eine darunter befindliche abgehängte Gipskartondecke, kann im Falle der Reparaturfähigkeit hinsichtlich des ersatzfähigen Schadens kein Abzug “neu für alt“ geltend gemacht werden. Zur zitierten Webseite…
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