RECHTSANWÄLTE_NOTARE

6.03.2011

FIFA und UEFA haben keinen Anspruch auf Exklusivübertragungsrechte für die EM und WM in England und für die WM in Belgien

Der Umstand, dass der Verkauf der Fernsehübertragungsrechte an der Endrunde der Fußballweltmeisterschaft und der Fußballeuropameisterschaft, ausgerichtet von der FIFA und der UEFA, für diese eine wichtige Einnahmequelle darstellen, rechtfertigt noch nicht Exklusivübertragungen. Die “Topspiele” und EM-Spiele mit Beteiligung einer Nationalmannschaft des betreffenden Landes sind von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft des jeweiligen Mitgliedstaats und dürfen deshalb in eine nationale Liste aufgenommen werden, auf der die Ereignisse verzeichnet sind, die die entsprechende Bevölkerung in einer frei zugänglichen Fernsehsendung verfolgen können muss. Zur zitierten Webseite…

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