16.03.2011
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden (Urteil vom 28. Januar 2011, Az.: V ZR 145/10).
Zur zitierten Entscheidung des BGH
Abgelegt unter Wohnungseigentumsrecht