RECHTSANWÄLTE_NOTARE

16.03.2011

BGH: Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, Wohngeld in eigenem Namen einzuklagen

Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden (Urteil vom 28. Januar 2011, Az.: V ZR 145/10).
Zur zitierten Entscheidung des BGH

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