RECHTSANWÄLTE_NOTARE

17.03.2011

BGH: Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

Bei einer möbliert vermieteten Wohnung liegt ein Mangel vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 Prozent abweicht (Urt. v. 02.03.2011, Az.: VIII ZR 209/10).
Zur zitierten Pressemitteilung des BGH

Abgelegt unter Mietrecht (Wohnungsmiete)