RECHTSANWÄLTE_NOTARE

18.03.2011

BGH: Zur Wahrung der Anfechtungsfrist bei Klagen gegen die Wohnungseigentümer

Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungs-eigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Urt. v. 21.01.2011, Az.: 140/10).
Zur zitierten Entscheidung des BGH

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