RECHTSANWÄLTE_NOTARE

19.03.2011

Keine konkludente Abnahme eines Hauses durch Anlieferung einer Küche

Bringt die Bauherrin bei beauftragter Errichtung eines Wohnhauses zum Ausdruck, dass sie die Abnahme verweigern will, ist keine konkludente Abnahme anzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn sie bereits eine bestellte Küche anliefern lässt. Zur zitierten Webseite…

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