21.03.2011
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er “befürchtet, dass da nur Schulden sind”, so kann er, wenn sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausstellt, seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten. OLG Düsseldorf, 31.01.2011 – I-3 Wx 21/11 Zur Veröffentlichung des DNotI
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