RECHTSANWÄLTE_NOTARE

27.03.2011

Die Berichterstattung über Arbeitsweise und verlorene Verfahren einer Anwaltskanzlei unter Namensnennung ist unzulässig

Die Berichterstattung über die vermeintliche Arbeitsweise und verlorene Verfahren einer Anwaltskanzlei unter Namensnennung ist unzulässig. Dies gilt jedenfalls, sofern in der Berichterstattung behauptet wird, dass die Anwaltskanzlei für einen Mandanten eine Forderung von 500.000 Euro eingeklagt und das Gericht diese später auf Null reduziert habe. Zur zitierten Webseite…

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