11.04.2011
Mit Beschluss vom 5. April 2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Tasche die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Abgelegt unter Allgemein, Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht), Mietrecht (Wohnungsmiete), Wohnungseigentumsrecht