RECHTSANWÄLTE_NOTARE

4.05.2011

Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

Der Bundesgerichtshof hat am 04.05.2011 eine Entscheidung zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für die Kosten einer Renovierung getroffen, die dieser infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat (Urteil vom 4. Mai 2011 – VIII ZR 195/10).
Zur Pressemitteilung des BGH

Abgelegt unter Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht), Mietrecht (Wohnungsmiete)