RECHTSANWÄLTE_NOTARE

4.05.2011

Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Mietzins-Leistung

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Zulässigkeit einer Zahlungsklage auf zukünftige Leistung für den Fall getroffen, dass der Mieter in erheblichem Umfang seiner Zahlungspflicht aus dem Mietverhältnis nicht nachgekommen ist (BGH Urteil vom 4. Mai 2011 – VIII ZR 146/10). Zur Pressemitteilung des BGH

Abgelegt unter Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht)