RECHTSANWÄLTE_NOTARE

3.06.2011

Kündigungssperre nach § 112 InsO und auflösende Bedingung einer Dienstbarkeit

Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 – V ZB 11/10 – OLG Frankfurt am Main, AG Gießen

Abgelegt unter Immobilienrecht, Insolvenzrecht