RECHTSANWÄLTE_NOTARE

7.06.2011

Zum Sicherungsumfang einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 – 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.
BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 – VII ZR 206/09

Abgelegt unter Immobilienrecht, Werkvertragsrecht