RECHTSANWÄLTE_NOTARE

19.06.2011

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE sieht vor, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent zu erhöhen. Ziel ist die Verringerung der Neuverschuldung des Landes.

Beratungsstand: 2. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums am 20.07.2011

Abgelegt unter Immobilienrecht, Steuerrecht