RECHTSANWÄLTE_NOTARE

24.07.2011

Nun ist es amlich: Höhere Grunderwerbsteuer ab 1. Oktober 2011

Der Landtag hat in zweiter Lesung am 20. Juli 2011 entschieden, dass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, 5 vom Hundert (bisher 3,5 vom Hundert) beträgt. Der Steuersatz ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden. Das Gesetz tritt am 01.10.2011 in Kraft.

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