24.07.2011
Der Landtag hat in zweiter Lesung am 20. Juli 2011 entschieden, dass der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, 5 vom Hundert (bisher 3,5 vom Hundert) beträgt. Der Steuersatz ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden. Das Gesetz tritt am 01.10.2011 in Kraft.
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