25.08.2011
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 der Internetabzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung“ müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Zur Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 24.08.2011 …
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