RECHTSANWÄLTE_NOTARE

30.08.2011

Klauseln zur Vergütung von unaufgefordert zugesandten Kontoauszügen sind unwirksam

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des LG Frankfurt a.M. vom 08.04.2011 (Az. 2-25O 260/10) sind formularmäßig durch eine Bank verwandte Klauseln, wonach dem jeweiligen Bankkunden die Kontoauszüge postalisch gegen Entgelt zugesandt werden dürfen, wenn dieser sie nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen elektronisch abgerufen hat, unwirksam. Sie belasten den Bankkunden unangemessen, da die Zusendung des Kontoauszuges und des Kontoabschlusses maßgeblich im Interesse der Bank selbst liegen. Die Besonderheit des Falles liegt allerdings darin, dass nur die Vergütung für die Übersendung, etwa 2,- Euro, für unwirksam erklärt wurde. Ob der Ersatz des Portos zulässig ist, wurde durch das Gericht nicht entschieden.

Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht