RECHTSANWÄLTE_NOTARE

9.09.2011

BAG: Katholischem Arzt darf wegen erneuter Heirat nicht gekündigt werden

Einem Chefarzt darf von einem katholischen Krankenhausträger nicht allein deshalb gekündigt werden, weil er ein zweites Mal geheiratet hat. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (BAG) hervor. Zwar sei komme prinzipiell “eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen bei schwerwiegenden Loyalitätsverstößen in Betracht”. Allerdings gelte dies nicht automatisch, urteilten die Richter (Az: 2 AZR 543/10). Zur zitierten Webseite

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