RECHTSANWÄLTE_NOTARE

9.09.2011

Bewilligung der Löschung einer Zwangshypothek für die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter nur bei Ermächtigung

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne ermächtigende Vereinbarung oder ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer nicht befugt, zur Löschung einer zugunsten der Gemeinschaft im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek eine Löschungsbewilligung abzugeben. OLG München, Beschluss vom 16. 2. 2011 – 34 Wx 156/10

Abgelegt unter Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht