15.09.2011
Nach dem Urteil des BGH vom 21.07.2011 IX ZR 185/10 sind die sog. Novellenregeln über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen als Insolvenzrecht zu bewerten. Dies eröffnet die Möglichkeit sie auch auf ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden, die in der Bundesrepublik unternehmerisch tätig werden. Zum Urteil
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