15.09.2011
Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt nach Auffassung des EuGH (Urteil in der Rechtssache C-447/09 vom 13.9.2011) eine Diskriminierung wegen des Alters dar. Ab dem 60. Lebensjahr könne das Recht, als Verkehrspilot tätig zu sein, beschränkt werden, ein vollständiges Verbot gehe aber über das zum Schutz der Flugsicherheit Notwendige hinaus. zur zitierten Website
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