RECHTSANWÄLTE_NOTARE

6.10.2011

Zur Weisungsgebundenheit kommunaler Mandatsträger im Aufsichtsrat

Kommunale Gremien können nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.08.2011, AZ 8 C 16.10) gegenüber ihren Vertretern in einem fakultativ errichteten Aufsichtsrat eines Versorgungsunternehmens, welches als GmbH organisiert ist und an dem die Kommune eine Mehrheitsbeteiligung hält, auch dann weisungsgebunden sein, wenn dies im Gesellschaftsvertrag nicht explizit verankert ist. Dies ergibt sich daraus, dass nur hierdurch die Kommune sicherstellen kann, dass die Voraussetzungen des § 108 GO NRW gegeben sind.

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