RECHTSANWÄLTE_NOTARE

7.10.2011

Wirksame Unterschrift eines Miteigentümers gem. § 24 Abs. 6 WEG auch bei Beifügung des Zusatzes „Beirat“

Die nach § 24 Abs.6 WEG erforderliche Unterschrift eines Miteigentümers kann auch von einem solchen geleistet werden, der Mitglied des Verwaltungsbeirates ist. Auch die Beifügung des Zusatzes “Beirat” zur Unterschrift ändert nichts daran, dass es sich um die Unterschrift eines Miteigentümers handelt (gegen OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174). OLG Hamm, Beschl. v. 8.7.2011 – I-15 W 183/11

Abgelegt unter Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht