28.10.2011
Am Donnerstag sind Änderungen im Zivilprozessrecht in Kraft getreten, die den Rechtsschutz deutlich verbessern. So werden die Zivilgerichte der Zweiten Instanz künftig häufiger mündlich verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist der Dreh- und Angelpunkt im Prozess. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die Richter dürfen nur noch im schriftlichen Verfahren entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist. Außerdem gilt ein neues Rechtsmittel. Bisher wurde in der zweiten Instanz häufig durch unanfechtbaren Beschluss entschieden. Dann war der Prozess beendet, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging. Damit ist jetzt Schluss. Die Rechtsprechung der Berufungsgerichte steht für Streitwerte über 20.000 Euro jetzt immer unter höchstrichterlicher Kontrolle. Zur Webseite des BMJ
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