RECHTSANWÄLTE_NOTARE

28.10.2011

Kündigung wegen eines Vermögensdelikts

Das Arbeitsgericht Neunkirchen (Urteil vom 12.10.2011, Aktenzeichen: 2 Ca 856/11) hat die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin, die ohne zu bezahlen zwei Omeletts gegessen und ein belegtes Brötchen mitgenommen hatte, unter Berücksichtigung der sog. Emmely-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt. zur zitierten Website

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