9.11.2011
Dem Scheinvater steht nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zu, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.11.2011 hervor. Einen unzulässigen Eingriff in den unantastbaren Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter verneinten die Richter. Schließlich habe die Auskunftspflichtige bereits durch ihr früheres Verhalten Tatsachen ihres geschlechtlichen Verkehrs während der Empfängniszeit offenbart, die sich als falsch herausgestellt hätten (Az.: XII ZR 136/09). Zur zitierten Webseite
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