RECHTSANWÄLTE_NOTARE

21.11.2011

BFH: Der Veräußerungsgewinn eines privat erworbenen Grundstücks bleibt privat zu versteuern, auch wenn es zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wurde

Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren (BFH 23.8.2011, IX R 66/10).
Zur Entscheidung des BFH im Volltext …

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