12.12.2011
Ansprüche von Arbeitnehmern können nach Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 08.12.2011, Az.: 11 Sa 852/11) wegen der wirksamen Ausschlussfrist des durch die Zusatzvereinbarung in Bezug genommenen Manteltarifvertrags zwischen der AMP und den Einzelgewerkschaften des CGB (MTV) im Einzelfall verfallen sein. Der MTV sei ein mehrgliedriger Tarifvertrag. Selbst wenn die CGZP tarifunfähig sei, gelte dies nicht für die Einzelgewerkschaften des CGB. Die Ausschlussfrist habe zudem nicht erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 zu laufen begonnen. Ab dem Jahre 2010 bestehe ein mit den Einzelgewerkschaften der CGB wirksam vereinbarter Zeitarbeitstarifvertrag. Ansprüche aus “equal-pay” können daher aufgrund der tarifvertraglichen Ausschlussfristen verfallen sein, wenn sie nicht innerhalb der Fristen gelten gemacht wurden. zur zitierten Website
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