RECHTSANWÄLTE_NOTARE

21.12.2011

Zugang einer Kündigung

Geht eine per Einschreiben versandte Kündigung einem Arbeitnehmer zu, wenn er das Übergabeschreiben nicht bei der Post abgeholt? Mit dem Einwurf des Benachrichtigungszettels durch den Postboten geht die Willenserklärung nach Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.08.2011, Aktenzeichen: 10 Sa 156/11) noch nicht zu. Der Zugang erfolge erst durch die Aushändigung des Schreibens auf der Poststelle. Der Benachrichtigungszettel unterrichte den Empfänger nur darüber, dass für ihn eine Einschreibesendung bei der Post zur Abholung bereit liegt, enthalte aber keinen Hinweis auf den Absender oder den Inhalt. zur zitierten Website

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