21.05.2012
Nach Ansicht des BGH verstößt es im Fernabsatzgeschäft nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 10 EGBGB, wenn eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” begonnen wird. Der Unternehmer brauche und könne im Fernabsatzgeschäft nicht prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Zum Urteil
Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Urheber- und Medienrecht
21.05.2012
Zahlt ein Ausfallbürge auf eine Schuld, welche durch eine “vorrangige” Bürgschaft eines anderen besichert ist, so steht ihm für den Fall, dass er die besicherte Hauptschuld begleicht ein eigenständiger Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der mit Zahlung entsteht und erst in diesem Moment verjähren kann. Dies hat der BGH am 20.03.2012 zu AZ XI 234/11 entschieden. Zum Urteil
Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
15.05.2012
Des öfteren ist der Mandant in gerichtlichen Auseinandersetzungen dem Ergebnis eines Sachverständigengutachten eines gerichtlichen Sachverständigen ausgeliefert. Um dessen Schlussfolgerungen zu widerlegen kann es notwendig sein, einen privaten Gutachter um eine Stellungnahme zu bitten. Der BGH hat im Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11 Richtlinien benannt, wann die Kosten für dieses Privatgutachten vom Gegner zu erstatten sind. Die Leitsätze lauten:
1. Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
2. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.
Zum Beschluss des BGH
Abgelegt unter Allgemein
15.05.2012
Mit Beschluss des BGH vom 07.02.2012, II ZR 230/09, nimmt dieser Stellung zu Stimmrechtsverboten in KG. Die Leitsätze lauten:
Eine Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich nicht von der Beschlussfassung über die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren nicht an der Geschäftsführung beteiligten Kommanditisten ausgeschlossen, auch wenn dieser mit 94 % an ihrem Kapital beteiligt und zu 50 % stimmberechtigt ist.
Ein Gesellschafter(-Geschäftsführer) einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterliegt wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein kann, einem Stimmverbot, wenn Beschlussgegenstand ein pflichtwidriges Unterlassen eines Mitgeschäftsführers ist, das beiden als Geschäftsführer aufgrund übereinstimmender Verhaltensweisen in gleicher Weise angelastet wird; dies gilt auch dann, wenn beide das Unter-lassen von Maßnahmen nicht miteinander abgestimmt haben.
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist von der Abstimmung über einen Beschlussgegenstand, der die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu einer GmbH betrifft, nicht deshalb ausgeschlossen, weil er Fremdgeschäftsführer oder Prokurist der GmbH ist. Zum Beschluss des BGH
Abgelegt unter Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
11.05.2012
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist in solchen Fällen wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig (BGH 9.3.2012, V ZR 147/11).
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Abgelegt unter Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
9.05.2012
Das OLG hat am 21.10.2011 – 2 U 43/11 durch Urteil folgende Grundsätze zur Behandlung der Anfechtung von Geschäftsanteilsabtretungen judiziert:
1. Beschlüsse einer GmbH-Gesellschafterversammlung, welche Personen betreffen, die ausweislich der Gesellschafterliste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht Gesellschafter sind, gehen ins Leere und sind von vornherein unwirksam, was der dadurch Betroffene mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO geltend machen kann.
2. Wurde ein Vertrag über die Veräußerung eines GmbH-Gesellschaftsanteils angefochten, so führen die bürgerlichrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsvorschriften nicht dazu, dass die Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft rückwirkend in ihre alten Rechtspositionen eingesetzt werden. Vielmehr ergibt sich aus § 16 Abs. 1 GmbHG n.F., dass die Gesellschaft berechtigt und verpflichtet ist, unabhängig von der wahren Rechtslage auf den Inhalt der Gesellschafterliste abzustellen, ohne dass insoweit ein Gegenbeweis zulässig wäre.
3. Die GmbH darf nur den in der Gesellschafterliste Eingetragenen als Gesellschafter behandeln; auf subjektive Momente ist demgegenüber nicht abzustellen, also auch nicht etwa darauf, ob der Gesellschaft eine Unrichtigkeit der Liste bekannt war.
Abgelegt unter Gesellschaftsrecht
4.05.2012
Unterlässt der Verkäufer einer Immobilie gegenüber dem Käufer den Hinweis, dass er sich über die Ursache von sichtbaren Symptomen eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt dies kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen (BGH 16.3.2012, V ZR 18/11).
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Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht
2.05.2012
Die Bundesregierung hat am 25.04.2012 das SEPA-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) wird der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas werden einfacher, schneller und damit effizienter. SEPA verwirklicht den einheitlichen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Übergangsfrist bis 2016 ermöglicht für einzelne in Deutschland gebräuchliche Zahlungsprodukte eine verbraucherfreundliche und einfache Umstellung.
Die am 31. März 2012 in Kraft getretene europäische SEPA-Verordnung sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungsverfahren als auch Lastschriftverfahren) sind dann nur noch im SEPA-Format möglich.
Eine neue 22stellige IBAN-Nummer, die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC entfällt dann ersatzlos.
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und Unternehmen sind in der Pressemitteilung des Bundesjustitzministeriums vom 25.04.2012 auf einen Blick zusammengefasst.
Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
27.04.2012
Ein Bankkunde macht sich im Online-Banking bei einem “Pharming-Angriff” gegenüber der Bank schadensersatzpflichtig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingibt. Für die Haftung des Kunden reicht in Fällen, die sich vor dem 31.10.2009 abspielten, einfache Fahrlässigkeit aus (BGH 24.4.2012, XI ZR 96/11).
Im hier vom BGH entschiedenen Fall ist der Kläger nach dem in seiner Strafanzeige vorgetragenen Sachverhalt Opfer eines Pharming-Angriffs geworden, bei dem der korrekte Aufruf der Website der Bank technisch in den Aufruf einer betrügerischen Seite umgeleitet worden ist. Der betrügerische Dritte hat die so erlangte TAN genutzt, um der Bank unbefugt den Überweisungsauftrag zu erteilen. Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.
Zur Pressemitteilung des BGH vom 24.04.2012 …
Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
24.04.2012
Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt für die Dauer der ersten Berufsausbildung. Durch den sogenannten Bologna-Prozess wurde die Studienkombination Bachelor-Master eingeführt. Ist mit dem Bachelor-Abschluss diese erste Ausbildung beendet und der daran anschließende Master-Studiengang ein Zweitstudium? Mit dieser Frage hatte sich das AG Frankfurt a.M. zu befassen. Es entschied im Sinne des Unterhalt begehrenden Kindes: die Einheitlichkeit gem. § 1610 II BGB vom Bachelor- und Master-Studium ist danach dann gegeben, wenn die beiden Ausbildungsschritte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, wovon regelmäßig auszugehen sei und die Kosten für die unterhaltsverpflichteten Eltern nicht wirtschaftlich unzumutbar sind ( AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2011 – 454 F 3056/11 ).
Abgelegt unter Familienrecht
24.04.2012
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.
Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, der Kläger sei in unzulässiger Weise wegen seines Alters benachteiligt worden.Nach § 6 Abs. 3 AGG finde das Gesetz Anwendung auf Geschäftsführer einer GmbH, soweit es um den Zugang zu dem Geschäftsführeramt und um den beruflichen Aufstieg geht. In dem Beschluss, den Kläger nach dem Auslaufen seiner Bestellung nicht weiter als Geschäftsführer zu beschäftigen, hat der Senat eine Entscheidung über den Zugang zu dem Amt gesehen. Weiter hat er die Beweislastregel des § 22 AGG angewendet. Danach muss der Bewerber nur Indizien beweisen, aus denen sich eine Diskriminierung ergibt. Das Unternehmen hat dann zu beweisen, dass der Bewerber nicht wegen seines Alters oder aus anderen unzulässigen Gründen benachteiligt worden ist. Hier hatte der Aufsichtsratsvorsitzende gegenüber der Presse erklärt, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigt worden sei. Man habe wegen des “Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt” einen Bewerber gewählt, der das Unternehmen “langfristig in den Wind stellen” könne. Das hat der Senat als ausreichend für die Beweislastumkehr nach § 22 AGG angesehen. Die Beklagte hat den damit ihr obliegenden Gegenbeweis nicht geführt. Der Senat hat weiter ausgeführt, dass die Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters nicht aus den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgesehenen Gründen gerechtfertigt war. Zur Pressemitteilung des BGH
Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Gesellschaftsrecht
23.04.2012
Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (BGH 8.3.2012, VII ZR 177/11).
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Abgelegt unter Allgemeines Vertragsrecht, Privates Baurecht, Werkvertragsrecht