RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Apothekenrecht

In Zeiten häufiger Reformen im Gesundheitswesen und Angriffen auf das Fremdbesitzverbot, muss der Apotheker noch mehr als zuvor Kaufmann sein. Nicht selten stößt die Kreativität des einzelnen Apothekers dabei an die Grenzen des berufsrechtlich Zulässigen.

Durch unsere Erfahrung sind wir in der Lage, dem Apotheker im Rahmen des täglichen Geschäfts beratend zur Seite zu stehen, um Konflikten mit der Kammer aus dem Weg zu gehen, bzw. solche zu schlichten.

Darüber hinaus können wir in Zusammenarbeit mit den anderen Ressource innerhalb unserer Kanzlei eine umfassende Beratung von der Eröffnung einer Apotheke oder einer Filialapotheke, über den Betrieb, insbesondere in arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht, bis hin zum Verkauf oder der Verpachtung der Apotheke bzw. der Regelung der Nachfolge auf fachlich höchstem Niveau bieten.

Persönliche, familiäre Verbundenheit zum Apothekerberuf und ein intensiver Kontakt zur Apothekerkammer Nordrhein macht uns zum idealen Berater in allen Angelegenheiten in und um Ihre Apotheke.

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