RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Unser Ziel ist es stets, unter vollem Einsatz für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, Ihnen als unserem Mandanten die verschiedenen Vorgehensweisen aufzuzeigen und die mit den Handlungsalternativen verbundenen Risiken zu erklären. Unter Berücksichtigung der individuellen rechtlichen Gegebenheiten streben wir in der Regel die außergerichtliche Erledigung an, sofern dies die optimale Lösung des Problems ist oder eine langwierige Streitigkeit verhindern kann. Zu unserem Selbstverständnis zählt, durch stetige Fort- und Weiterbildung über ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen zu verfügen und Sie über die aktuelle Rechtsprechung, geplante und vollzogene Gesetzesänderungen oder sich anbahnende Rechtsprechungsänderungen informieren zu können. Die enge Zusammenarbeit im Dezernat von Dr. Klaus Dewert und Dr. Stefanie Hüsken sorgt auch in komplexen Vorgängen für die Wahrung des „Vieraugenprinzips“, so dass für Sie jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner greifbar ist.

für Arbeitgeber

Wir vertreten Arbeitgeber bundesweit in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Zu unseren Schwerpunkten gehören bundesweite Verhandlungen mit Gewerkschaften im Hinblick auf Haustarife, Standortsicherungstarife sowie Zukunftssicherungs-Tarifvereinbarungen, um einen maßgeschneiderten Tarifabschluss für das Unternehmen, evtl. außerhalb des Flächentarifs, zu erreichen. Wir bieten unseren Mandanten Seminarveranstaltungen, auch inhouse, damit die Personalverantwortlichen des Unternehmens stets aktuell informiert sind. Viele Arbeitgeber betreuen wir bereits über einen langen Zeitraum. Bei jeder Zusammenarbeit ist uns wichtig, kurze, schnelle und unbürokratische Wege, angepasst auf die betrieblichen Besonderheiten, zu finden und umzusetzen. Gern lernen wir das Unternehmen „vor Ort“ kennen, da zur Schaffung optimaler Ergebnisse eine Kenntnis der Betriebsabläufe unabdingbar ist. Wir stehen Ihnen beratend wegen etwa geplanter Veränderungen von Vergütungs- und Entgeltstrukturen zur Seite, wobei wir Ihnen nur realistische und tatsächlich machbare Lösungen aufzuzeigen.

für Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bundesweit in allen Fragen des Individualarbeitsrechtes. Hierbei ist es uns ein besonderes Anliegen, bei Verhandlungen im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie in Kündigungsschutzverfahren mit Ihnen als unserem Mandanten den richtigen Weg zu finden zwischen einer Abfindungsregelung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Wir beraten Sie kompetent bei allen Arten der Lösung von Arbeitsverhältnissen sowie sämtlichen sich im Rahmen bestehender Arbeits-verhältnisse ergebenden Problemen. Hierzu zählen die Geltendmachung rückständiger Arbeitsentgelte, die Durchsetzung von Tantiemenansprüchen, die Überprüfung von Versetzungsentscheidungen des Arbeitgebers, Eingruppierungen sowie alle Fragen des Teilzeit- und Befristungsrechts. Bei Fragen der Zeugniserteilung und -gestaltung helfen wir – auch durch Erarbeitung eigener Textvorschläge – zu einem möglichst optimalen Zeugnis. Dabei bevorzugen wir den direkten Kontakt zu den Arbeitgebervertretern, um Ihnen ohne gerichtliche Hilfe rasch zum Erfolg zu verhelfen.

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