Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bundesweit im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Unser Ziel ist es stets; unter vollem Einsatz für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wobei es uns wichtig ist, Ihnen als unserem Mandanten die verschiedenen Vorgehensweisen aufzuzeigen und die mit den Handlungsalternativen verbundenen Risiken zu erklären. Unter Berücksichtigung der individuellen rechtlichen Gegebenheiten streben wir in der Regel die außergerichtliche Erledigung an, sofern dies die optimale Lösung des Problems ist oder eine langwierige Streitigkeit verhindern kann. Zu unserem Selbstverständnis zählt, durch stetige Fort- und Weiterbildung ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen zu verfügen und Sie über die aktuelle Rechtsprechung, geplante und vollzogene Gesetzesänderungen oder sich anbahnende Rechtsprechungsänderungen informieren zu können.
Die enge Zusammenarbeit im Dezernat von Dr. Klaus Dewert und Dr. Stefanie Hüsken sorgt auch in komplexen Vorgängen für die Wahrung des „Vieraugenprinzips“, so dass für Sie jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner greifbar ist.