RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts vertreten wir Ärzte wie Patienten. Die Vermeidung und die Aufdeckung „ärztlicher Kunstfehler“ vor allem im Bereich der Diagnose und Therapie sowie der Organisation und der Aufklärung zählt heute zu den häufigen Aufgaben für den Fachanwalt für Medizinrecht.
In einer ersten Konsultation werden von den Anwälten des Dezernats die Rahmenbedingungen geklärt. Dies umfasst regelmäßig die Ermittlung des Sachverhalts, Einschätzung der Erfolgsaussichten anhand unseres Know-hows aus der Bearbeitung früherer Fälle, der Rechtsprechung und der Literatur. Wir beurteilen die Beweissituation und bewerten Schadensersatzansprüche.
Die Expertise unserer Fachanwältin Dr. Monika Janssen umfasst ihr umfangreiches Wissen zu Arzthaftungsfällen und ihren großen Erfahrungsschatz.