RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Unter dem Bank- und Kapitalmarktrecht versteht man sämtliche zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen und Vertragsbeziehungen, bei denen eine Bank Vertragspartner eines Rechtsgeschäfts oder Adressat einer hoheitlichen Maßnahme ist, insbesondere also
Zahlreiche Banken und Sparkassen zählen zu unseren langjährigen Auftraggebern; dieses Vertrauen wollen wir auch in der Zukunft rechtfertigen.
Natürlich ist unsere Beratung und unser Fachwissen auf diesem Fachgebiet auch von vielen mittelständischen Unternehmen und Konzernen ebenso gefragt, wie von Privatpersonen. Gerade in den aktuellen Zeiten der Finanzkrise sind wir Ihr wichtiger Begleiter und können Ihnen helfen, Schäden abzuwenden oder zu minimieren.
Das Bankaufsichtsrecht beschäftigt sich mit der Überwachung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern und diesbezüglich notwendigen Genehmigungen und Erlaubnistatbeständen. Rechtliche Grundlage für die Aufsicht über Banken ist in erster Linie das Kreditwesengesetz (KWG), das seit seiner Entstehung im Jahre 1962 bis heute mehrmals in größerem Umfang geändert wurde. Daneben gibt es einige Spezialgesetze wie das Pfandbriefgesetz, das Depotgesetz, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer. Das KWG gibt den Banken die Regeln vor, die sie bei der Errichtung sowie beim Betreiben der Geschäfte beachten müssen. Diese Regeln sollen Fehlentwicklungen vermeiden, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Wie intensiv Banken beaufsichtigt werden, hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben. Die Aufsicht richtet grundsätzlich ihr Hauptaugenmerk auf Eigenkapital und Liquidität sowie die Installierung angemessener Risikokontrollmechanismen.
Im Bereich des Bankvertragsrecht geben wir in der Praxis vor allem Antworten zu Fragen des Kreditgeschäfts
der diesbezüglichen Kreditsicherung durch
und des Zahlungsverkehrs, insbesondere rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Geldkarten wie EC-Karten und Kreditkarten, Überweisungen, Lastschriftverfahren, Schecks usw.
Im Kapitalmarktrecht geht es vornehmlich um einen Anleger, der ein Geschäft mit seinem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut abschließt, um so einen Zugang zum Kapitalmarkt bzw. zu börsenmäßig organisierten Märkten zu erhalten.
In diesem Zusammenhang stellen sich die mit der Anlageberatung und Anlagevermittlung auftretenden Probleme (Schadensersatz wegen Falschberatung etwa wegen des Verschweigens von Kick-Back Zahlungen; aber auch um die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fondsmodellen wie Schiffs-Fonds, Medienfonds und Immobilienfonds am Grauen Kapitalmarkt, Insidergeschäfte, Vermögensverwaltung).